Stadtverwaltung

Aufgabe der Verwaltung war es, das Zusammenleben innerhalb der Stadt zu organisieren und zu kontrollieren. Der Rat war Regulativ zwischen den Interessen der Grafen und der Bürgerschaft.
Sechsmannen-Ausschüsse als regierende Organe (erst 1831 wurde die Stadtverordnetenversammlung in Wernigerode gebildet) und Ratsgeschworene bestanden als Vertretung der Bürger aus Handwerkern und Kaufleuten. Aber auch eine Vielzahl von anderen Beamten standen im Dienste der Stadt. So finden wir neben höheren Beamten, wie den Zinsherren und dem Stadtschreiber, auch andere Berufsbilder, wie Bader, Wachmeister, Flurreiter, Hebammen, Schäfer für die städtischen Herden und Stadtknechte.


Wernigeröder Magistrat um 1860


Die Verleihung des Stadtrechts am 17/27.4.1229


Stadtrechtsurkunde 1229

Mit der Verleihung des Goslarer Stadtrechtes an die Kaufmannschaft von Wernigerode 1229 begann die Entwicklung einer eigenen Verwaltung, die das städtische Gemeinwesen regeln sollte. Zwar blieb die Oberaufsicht in vielen städtischen Angelegenheiten weiterhin beim Grafenhaus (Hochgerichtsbarkeit lag beim Grafen, Stadtvogt war gräflicher Beamter, Ratmänner und Bürgermeister wurden vom Grafen bestätigt), über die Jahrhunderte wuchsen aber die Eigenständigkeit und Eigenverwaltung der Stadt.
"Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit Konrad, Berthold, Gebhard, Burchard, von Gottes Gnaden Grafen in Wernigerode, den Kaufleuten dieses Ortes aus innerstem herzen Fürsorge und Förderung jeden Fortschrittes. Das drängen eurer liebe fordert von uns, dass unsere herzen sich zu eurem nutzen und Vorteil neigen, gleichermaßen euch das Privileg zu gestatten, mit dem die Bürgerschaft von Goslar seit frühen Zeiten ausgezeichnet ist. In der tat haben wir es erwogen dass es unsere Pflicht, eurem Wunsch zu willfahren, mit recht sofern es euch nützlich sei, und wir darauf zu sehen haben, was alles euch fördert. Wir genehmigen daher eure bitten, dass von nun an jeder, der mit euch Gemeinschaft haben will, der Gesamtheit eine Mark und eine halbe Viertelmark zu geben hat. Und das ganze recht der Stadt Goslar fügen wir euch hinzu und bestimmen dass es von nun an unter euch unverletzlich beachtet werden solle."

Bürgerrecht & Bürgereid

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Bürgerrecht ein Privileg, das lebenswichtig sein konnte, um innerhalb der Stadtbefestigung Arbeit und Lohn zu finden und dort zu leben. Die Bevölkerung der Stadt bestand aus Bürgern und Mitbewohnern. Letztere besaßen im Gegensatz zu den Bürgern kein Bürgerrecht. Um Bürger zu werden, musste der Betreffende einen Antrag beim Rat stellen und nach wohlwollender Prüfung unter Leistung des Bürgereides das Bürgergeld zahlen. Die Höhe variierte je nach Herkunft (Bürgersöhne mussten weniger Bürgergeld zahlen), war aber teilweise so hoch, dass oft viele Jahre Ratenzahlungen getätigt wurden. Mit dem Erwerb des Bürgerrechtes, zu dem zeitweise die Bezahlung des "ledernden Eimers" für die Brandbekämpfung gehörte, waren auch Pflichten verbunden. Neben der Zahlung vielfältiger Abgaben und Steuern, hatten die Bürger innerhalb ihrer Rotten (straßenweise Unterteilung innerhalb der Stadt) und als Mitglieder in den Innungen den Wachschutz auf der Stadtmauer zu organisieren. Verstöße dagegen wurden hart geahndet. Durch Zahlung eines Ablösegeldes war jedoch eine Befreiung möglich. 
Erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es üblich, dass alle Menschen, die in der Stadt lebten, als Bürger angesehen wurden.

Bürgereid ca. 1800
Bürgereid ca. 1800

"Ich gelobe und schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden meinen leiblichen Eid in meiner Seele, dass ich sowohl Seiner Hochgräflichen Gnaden, meinem gnädigsten Grafen und Herren jederzeit untertänig treu und gewärtig sein, wie auch dem hiesigen Magistrat den schuldigen Gehorsam und Folge leisten, dass ich demselben und der Stadt, Rechte und Gerechtigkeit mit Fleiß in Acht nehmen, deren Bestes und Interesse befördern, Schaden und Nachteil aber, so viel an mir ist, abwenden will.
Ich schwöre auch, dass ich bei Feuersgefahr oder sonst, wenn ich zu Rathause gefordert werde, jederzeit erscheinen, des Magistrats Gebothe und Verbothe gehorsamlich achten, und auch überhaupt so betragen will, wie es einem redlichen Bürger gebühret und anstehet. So wahr mir Gott helfe, durch sein heiliges Wort, Jesus Christus zur Seeligkeit. Amen"

Bürgerleben

Neben den gräflichen Verordnungen mit Einzelbestimmungen waren Regelungen, die das Zusammenleben innerhalb der Stadt bestimmten, in Stadtordnungen (Olden Gelofte; Wernigeröder Willkür 1540) festgeschrieben. Darin wurden Festlegungen beispielsweise zum Bürgerrecht, dem innerstädtischen Handel, der Ordnung und Sauberkeit in der Stadt und den Pflichten der Bürger (Wachdienst, Feuerlöschwesen) getroffen.


Der "Obere Turm" - heute Wasmutsturm - diente dem Grafen und der Stadt als Gefängnis.


Bürger, die im 15. Jhd. dem Stadtvogt, dem Vertreter des Grafen, ihren Diensteid leisten. Der Graf hatte die Aufsicht über die Gilden der Stadt.