Mittelalter in Wernigerode (1100 - 1500)

Von der Rodesiedlung zur Gräflichen Stadt

Über die Ursprünge der Siedlung Wernigerode ist wenig bekannt. Historiker gehen aber davon aus, dass die Rodesiedlung im Zuge der Missionstätigkeit des Klosters Corvey im 9./10. Jahrhundert entstand. Erstmals urkundlich wurde Wernigerode 1121 erwähnt, als ein "comes", ein Graf zu Wernigerode als Zeuge eines Rechtsaktes auftrat.

Dieser Graf Adalbert hatte seine Stammgüter in Haimar im Hildesheimer Raum, bevor er vom Kaiser mit der Verwaltung des Reichsbannforstes betraut wurde. Die frühe Siedlung entstand auf dem Klint mit einer Niederungsburg und einer Kapelle am Ort der heutigen Sylvestrikirche. Begünstigt durch die vorteilhafte Verkehrslage entwickelte sich Wernigerode rasch zum Marktflecken, in dem sich Handwerker, Händler und Gewerbetreibende niederließen. Am 17. April 1229 verliehen die Wernigeröder Grafen der Kaufmannschaft das Recht der Stadt Goslar, welches auch von vielen anderen sächsischen Städten übernommen wurde. 
Die schon seit dem frühen 13. Jahrhundert befestigte Stadt dehnte sich weiter aus. So kam die Neustadt (erstmals 1279 erwähnt) hinzu, in der überwiegend Ackerbürger lebten. Handelsbeziehungen, vor allem der Tuchhändler, lassen sich bis nach Flandern nachweisen.

Mittelalterliche Burg der Grafen zu Wernigerode
und die Stadt Wernigerode


Die Grafen in Zeiten von Fehden und Bündnissen

Das 13. und 14. Jahrhundert war auch in der Grafschaft Wernigerode die Zeit, in der Fehden und Friedensbündnisse bevorzugte Mittel zur Machterweiterung und Machtfestigung waren. So überfielen die Wernigeröder Grafen 1309 das Ilsenburger Kloster, woraufhin der Papst Bann und Interdikt über Wernigerode verhängte. Blutige Kämpfe wurden auch über viele Jahre mit der benachbarten Grafschaft Regenstein geführt, in deren Ergebnis sich die Grafschaft Wernigerode territorial erweiterte. Landfriedensbündnisse und Handelskonventionen sollten das wirtschaftliche Leben in den Städten sichern. Nach dem Braunschweiger Landfriedensschluss von 1384, an dem auch Wernigerode beteiligt war, brach Graf Dietrich den Frieden, indem er Blankenburg überfiel. Graf Dietrich wurde daraufhin als Landfriedensbrecher in Heimburg hingerichtet.


Die Stolberger Grafen als neue Herren der Stadt

Der letzte Wernigeröder Graf Heinrich starb 1429, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen. Er hatte jedoch schon 1414 einen Vertrag mit dem entfernt verwandten Stolberger Grafen Botho geschlossen, um einen Erbfolgekrieg zu verhindern. Damit war die Erbfolge und das Fortbestehen der Grafschaft gesichert. 1417 huldigten Rat und Bürgerschaft dem Stolberger Grafen auf dem Marktplatz als Zeichen der Anerkennung seiner Herrschaft.

Erbhuldigung für Graf Botho zu Stolberg am 10. Nov. 1417
auf dem Marktplatz in Wernigerode
(Wandgemälde von Conrad Beckmann im Festsaal des Schlosses Wernigerode)


Gnade- und Freiheitsbrief für die Neustadt 1410

Die vom Grafen Heinrich ausgestellte Urkunde bezeugt nicht nur den gesonderten Status der Neustadt, sondern ist mit seinen Bestimmungen zum Zusammenleben der Bürger ein wichtiges Zeugnis der Rechtsgeschichte. Es kann davon ausgegangen werden, dass ähnliche Bestimmungen auch für die Altstadt galten. Unter anderem ist hier festgeschrieben:

(Auszug)
"Von Gottes Gnaden, Wir, Heinrich, Graf zu Wernigerode, bekennen öffentlich in diesem Brief...

Wer hier leben will oder sich für längere Zeit aufhält, muss das Bürgerrecht besitzen.
...
Jungfrauen und Witwen können nach ihrem Vermögen auch das Bürgerrecht erwerben.
Brot darf in der Neustadt jeder anbieten, auch Auswärtige.
Wer fremdes Bier verkauft, soll pro Tonne 6 Pfennige (als Strafe) zahlen.
...
Wer nicht einwandfreie (genormte) Maße und Gewichte benutzt, darf keinen Handel treiben.
Wer mit dem Kirchenbann belegt ist, darf die Kirche nicht betreten und am Gottesdienst nicht teilnehmen.
...
Liederliches und uneheliches Zusammenleben ist verboten, wer dagegen handelt, soll innerhalb von 8 Tagen wegziehen. 
...

Wer die Straßen verunreinigt und dies nicht innerhalb von 8 Tagen beseitigt, muss 6 Pfennige Strafe zahlen.
Sollte ein Feuer ausbrechen, ist dies durch (Hilfe) Schreie anzuzeigen. Wer dies versäumt und dadurch Schaden verursacht, muss eine vollwertige Mark als Strafe an uns zahlen. Wer volljährig ist, muss bei der Brandbekämpfung helfen. 
...
Wenn Alarm ausgerufen wird, sind alle verpflichtet, mit den Waffen vor das Tor zu kommen. 
..
Wenn wir Rat und Bürgerschaft bitten, Landwehr und Grenzen zu schützen und gegen Feinde zu ziehen, soll dies bei Strafe nicht verweigert werden. Bürger der Neustadt müssen keine Herrendienste leisten, wie es auch in der Altstadt Gewohnheit ist.
...
Dieser Brief soll öffentlich verlesen werden, auch, wenn jemand Neubürger wird. 
Geschehen nach Gottes Geburt 1410 am heiligen Dreifaltigkeitstag.