| Die vom Grafen Heinrich ausgestellte Urkunde bezeugt nicht nur den gesonderten Status der Neustadt, sondern ist mit seinen Bestimmungen zum Zusammenleben der Bürger ein wichtiges Zeugnis der Rechtsgeschichte. Es kann davon ausgegangen werden, dass ähnliche Bestimmungen auch für die Altstadt galten. Unter anderem ist hier festgeschrieben: |
(Auszug)
"Von Gottes Gnaden, Wir, Heinrich, Graf zu Wernigerode, bekennen öffentlich in diesem Brief...
Wer hier leben will oder sich für längere Zeit aufhält, muss das Bürgerrecht besitzen.
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Jungfrauen und Witwen können nach ihrem Vermögen auch das Bürgerrecht erwerben.
Brot darf in der Neustadt jeder anbieten, auch Auswärtige.
Wer fremdes Bier verkauft, soll pro Tonne 6 Pfennige (als Strafe) zahlen.
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Wer nicht einwandfreie (genormte) Maße und Gewichte benutzt, darf keinen Handel treiben.
Wer mit dem Kirchenbann belegt ist, darf die Kirche nicht betreten und am Gottesdienst nicht teilnehmen.
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Liederliches und uneheliches Zusammenleben ist verboten, wer dagegen handelt, soll innerhalb von 8 Tagen wegziehen.
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Wer die Straßen verunreinigt und dies nicht innerhalb von 8 Tagen beseitigt, muss 6 Pfennige Strafe zahlen.
Sollte ein Feuer ausbrechen, ist dies durch (Hilfe) Schreie anzuzeigen. Wer dies versäumt und dadurch Schaden verursacht, muss eine vollwertige Mark als Strafe an uns zahlen.
Wer volljährig ist, muss bei der Brandbekämpfung helfen.
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Wenn Alarm ausgerufen wird, sind alle verpflichtet, mit den Waffen vor das Tor zu kommen.
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Wenn wir Rat und Bürgerschaft bitten, Landwehr und Grenzen zu schützen und gegen Feinde zu ziehen, soll dies bei Strafe nicht verweigert werden.
Bürger der Neustadt müssen keine Herrendienste leisten, wie es auch in der Altstadt Gewohnheit ist.
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Dieser Brief soll öffentlich verlesen werden, auch, wenn jemand Neubürger wird.
Geschehen nach Gottes Geburt 1410 am heiligen Dreifaltigkeitstag.
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