Schon 1410 bestimmte Graf Heinrich im Freiheits- und Gnade- brief für die Neustadt, dass nachbarliche Hilfe bei Ausbruch eines Brandes Bürgerpflicht war.
Ähnliche Bestimmungen werden für die Altstadt bestanden haben. Gräfliche Feuerordnungen schrieben fest, wie das Feuerlöschwesen in der Stadt organisiert war.
So finden sich schon früh Hinweise auf die Brandbekämpfung, die erst mit Ledereimern, dann mit Hanfschläuchen und Spritzen und erst im 20. Jahrhundert mit Motorspritzen durchgeführt wurde.
Auch sind bauliche Vorschriften zur Vermeidung von Bränden in den Feuerordnungen überliefert, nach denen z.B. Stroh- und Schindeldächer verboten wurden und hölzerne Schornsteine durch Steinerne ersetzt werden sollten.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sind, seit 1326 erstmals überliefert, in jedem Jahrhundert Brände ausgebrochen, die zum Teil verheerende Schäden verursachten und große Not über die Bevölkerung brachten.
Brandstiftung war mit hohen Strafen belegt. So ist überliefert, dass Heinrich Hauenschild 1735 durch Köpfen hingerichtet wurde, nachdem er der Brandstiftung am Königlichen Jägerhaus am Westerntor überführt wurde.

Letztlich haben die Brände das Bild unserer Stadt geprägt, so dass heute in der Alt- und Neustadt Bauten aus allen Architekturepochen erhalten sind.